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Assekuranzmakler

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Hintergrundinformationen

Auf dieser Informationsseite möchten wir Ihnen näher bringen, was ein unabhängiger Assekuranzmakler ist, was ihn ausmacht und was ihn von anderen Vermittlertypen abgrenzt.

Sie werden etwas über das Zusammenwirken zwischen Ihnen und dem Makler lernen und welche Vorteile diese Geschäftsbeziehung mit sich bringt. Abschließend werden die Grundzüge des Maklervertrages erläutert.

Der Assekuranzmakler

Merkmale

Assekuranz ist der Fachbegriff für Versicherungen. Der Makler ist ein aus dem Niederländischen stammender Begriff ('makelaar' bedeute 'machen').

Der selbstständig tätige Versicherungsmakler ist unabhängig von Versicherungsunternehmen und gewährleistet dadurch die bestmögliche Versorgung seiner Kunden mit Versicherungsschutz.

Der Makler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers, der grundsätzlich nur im Interesse des Kunden tätig wird. Der Makler ist Ihr Partner bei allen Versicherungsvorgängen.

Rechtliche Situation

Das Sachverwalterurteil des Bundesgerichtshofes vom 22.05.1985 stellt den Makler eindeutig auf die Seite des Kunden. Das Urteil hebt in der Begründung besonders hohe Anforderungen an Beratungs- und Aufklärungspflichten hervor.

Der Paragraph § 1 des (HGB) definiert den Versicherungsmakler als Kaufmann. Weiterhin wird er in den Paragraphen §§ 93 -103 des HGB als Handelsmakler spezifiziert.

Vollmachten

Durch Abschließen eines Maklervertrages bevollmächtigen Sie den Makler zur Durchführung von Tätigkeiten, die zum Abschließen, Ändern und Pflegen von Versicherungsverträgen notwendig sind.

Pflichten / Haftung

Der Versicherungsmakler ist Angehöriger eines Expertenberufes. Nach Abschluss des Maklervertrages hat er die Pflicht in Ihrem Namen zu handeln. Treten dabei Versäumnisse auf so kann der Makler dafür haftbar gemacht werden. Weiterhin ist er bei Fehlleistungen zum Schadensersatz verpflichtet.

Vergütung

Der Makler erhält seine Courtage immer direkt von den Versicherungsgesellschaften. Im Gegensatz zu einigen anderen Vermittlertypen sind unsere Beratungen für den Kunden kostenlos. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen umfangreichen Versicherungscheck im Privat- oder Firmenbereich oder um ein Einzelangebot handelt.

Abgrenzung zu anderen Vermittlertypen

In diesem Abschnitt können Sie sich über die Merkmale von anderen Vermittlertypen informieren.

Versicherungsvertreter

Der Vertreter einer Versicherungsgesellschaft muss die Interessen seines Auftraggebers wahren. Auftraggeber ist die Versicherung.

An ihre Weisungen ist der Vermittler gebunden. Marktorientierung, Antrags- und Vertragsprüfung obliegen dem Kunden.

Mehrfachagent

Vertraglich ist der Mehrfachagent an mehrere verschiedene Versicherungsunternehmen gebunden. Er befindet sich in einer relativen Unabhängigkeit, da er in der Auswahl der Unternehmen frei ist.

Bei Abschluss von Versicherungsleistungen geht er jedoch eine vertragliche Bindung mit der Versicherungsgesellschaft ein und obliegt damit den gleichen Zwängen wie der vorher genannte Versicherungsvertreter.

Der Maklervertrag

Allgemeines

Der Maklervertrag ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 675 BGB). Er enthält als wesentliche Kernaussagen die folgenden Elemente:

Dienstvertrag (§ 611 BGB)

Das Element des Dienstvertrages beinhaltet die Verpflichtung des Maklers, den Kunden laufend zu betreuen und zu beraten, um auf die sich ändernden Versicherungsbedürfnisse des Kunden mit den aktuell günstigen Deckungskonzepten reagieren zu können.

Werkvertrag (§ 631 BGB)

Das Werkvertragselement verpflichtet den Makler zur erfolgreichen Vermittlung und Abwicklung eines Versicherungsvertrages und löst den Courtageanspruch gegenüber den individuell ausgewählten Versicherungsgesellschaften aus.

Auswirkungen

Der große Vorteil des Maklervertrages ist, dass Ihnen dadurch der Makler eine Menge Arbeit abnehmen kann. Er übernimmt z.B. Schriftverkehr und Vertragsänderungen. Da der Makler für sein Handeln haftbar gemacht werden kann, müssen Sie keine Angst vor Missbrauch haben.